Jul 152012
 

Schrille Töne in einer erneuerten Debatte um das Recht auf Beschneidung kleiner Jungen. Details aus dem “Fall Köln” geraten in die Schlagzeilen und emotionalisieren. Es bleibt das Erfordernis der Sachlichkeit und der Güterabwägung über die Anerkennung des “Anderen”.

Nachdem zwei Wochen ins Land gegangen sind, seit das Kölner Landgericht die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als Körperverletzung wertete, hatte sich die anfänglich aufgeregte Diskussion gelegt. Zuletzt gab es mehrere Verlautbarungen von Politikern unterschiedlichster Parteien (ausgenommen Die Linke), dass man jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiterhin ermöglichen wolle, dass darum die Rechtslage umgehend so geändert werden müsse, dass die religiös-kultische Beschneidung von kleinen Jungen straffrei möglich würde. Diese rechtliche Klärung sei im Interesse der Religionsfreiheit und der kulturellen Vielfalt in unserem Lande.  Juden und Muslime müssten nicht nur ohne Strafandrohung, sondern unter wohlwollender Akzeptanz ihrer religiös-kulturellen Eigenheiten leben dürfen und eben auch die gebotene Jungen-Beschneidung ausführen lassen dürfen – medizinisch einwandfrei, versteht sich. Schließlich bestätigte der Regierungssprecher Seibert, “verantwortungvoll durchgeführte Beschneidungen müssen in diesen Land straffrei möglich sein”, und zwar aus Sorge um den Rechtsfrieden. Das ist dann zwar kein besonders juristisch ausgezeichnetes Argument, sondern ein politisches, aber ein immerhin nachvollziehbares.

Nun werden nähere Einzelheiten aus der Vorgeschichte des Falles bekannt, der zu dem Kölner Gerichtsurteil führte. Und schon werden die Stimmen wieder lauter und vor allem schriller. Von “Beschneidung in Notaufnahme”, einem “Gemetzel in Köln”, “brisanten Komplikationen” sowie einem “zerfressenen Penis” ist allein schon in den Schlagzeilen die Rede. Zu den besonnenen Äußerungen gehört die gut fundierte Recherche zur Vorgeschichte und zu den bekannt gewordenen Details des in Köln verhandelten Falles, die Philip Eppelsheim heute in der FAS (FAZ.Net) vorgelegt hat. Aufgrund dieser detaillierten Schilderung des Falles und zugleich des Ursprungs der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung stehen weitere Informationen bereit, die zur Grundlegung eines eigenen Urteils beitragen können. Der in den reißerischen Meldungen enthaltene Generalverdacht, Beschneidung sei eine medizinisch höchst zweifelhafte, unsaubere und quälerische Angelegenheit religiöser Fundamentalisten, trägt allerdings wenig zur Versachlichung bei. Im Gegenteil, nun wird das Urteil zum Erweis eines ethisch gebotenen Verhaltens um der reinen Humanität willen gegenüber archaischen religiösen Miss-Bräuchen, die in unserer aufgeklärten Gesellschaft keinen Raum haben dürften. Gruselvorstellungen allein durch die Zusammenstellung der Begriffe “Amputation” und “männliches Glied” werden verbreitet und wecken Urängste vor Entmannung. Die Beschneidung zu verbieten wird so zum Gebot der Menschlichkeit, zu einer Forderung gemäß den Menschenrechten und zu einer Selbstverständlichkeit säkularer Vernunft.

Dies alles aber bestätigt zwar viele möglichen Vorurteile, hilft aber wenig zur Klärung der anstehenden Frage, ob und wie der religiöse Ritus der Beschneidung von unserer Gesellschaft als möglich und vertretbar akzeptiert und zumindest straffrei gestellt werden kann. Die Klärung dieser Frage kann nur in einer grundsätzlichen Erwägung über die Reichweite der Freiheit der Religionen zur Ausübung ihrer Gewohnheiten und Bräuche und der Reichweite des Anspruchs der Allgemeingültigkeit des Rechtes jedes Individuums auf körperliche Unversehrtheit erfolgen. Dabei geht es, das liegt auf der Hand, um eine schwierige Güterabwägung. Überlegungen der politischen Praktikabilität (Rechtsfriede, kulturelle Vielfalt, straffreie Ausnahmeregelung) dürfen dabei selbstverständlich ebenfalls eine Rolle spielen, denn Recht bildet sich nie fern der Kultur und der gelebten Lebenswirklichkeit. Zu letzterer gehört es aber eben auch, dass Religionen, religiöse Erziehung und religiöse Selbstbestimmung bei uns einen Raum haben. Bisher herrschte mehr oder weniger Konsens darüber, dass Religion im Alltag, wiewohl nicht rational begründbar, dennoch emotional und traditionell verankert einen wesentlichen Bereich menschlichen Selbstverständnisses, menschlichen Verhaltens und menschlicher Kultur darstellt. Und zu religiösem Leben gehören eine Fülle sogenannter “archaischer” Riten wie Opfergaben, Niederknien, Anbetung vor Altären, Segnungen, Amulette und Bildnisse, Initiationsriten und Riten an den “Übergangspassagen” (rites de passage) menschlichen Lebens. Religiöses Leben ist äußerst komplex und facettenreich, dazu später einmal mehr. Hier geht es nun aktuell darum, wieweit sich eine säkulare und humanitären Werten verpflichtete Gesellschaft “etwas” in sich und neben sich und mit sich er-tragen, also im eigentlichen Sinne tolerieren kann und will, was vielleicht vielem, sicher jedoch manchem der heutigen Wertvorstellungen, Rechtsauffassungen und wissenschaftlich-kulturellen Erkenntnissen widerspricht. Es wäre dies ein Zeichen gelebter Liberalität, die auch die geschichtliche und soziale Bedingtheit von Werten und Ordnungen in einer Gesellschaft bedenkt und sich davor hütet, sich selber absolut zu setzen.

Ich erhoffe mir immer noch eine grundsätzliche und zugleich pragmatische Diskussion in der Öffentlichkeit darüber, welche Chancen und welche Grenzen religiöses Leben in der säkularen Gesellschaft haben darf. Vernunft ist dabei ein wesentlicher, aber nicht der alleinige Maßstab. Das tradierte “Andere” anders sein zu lassen und dieses in den Grenzen unserer gesellschaftlichen Ordnung zuzulassen, wäre ein Merkmal einer umfassenden Humanität und einer wohlverstandenen Säkularität. Es ist die Probe darauf, was uns kulturelle Vielfalt wert ist und was sie uns in der Praxis an den Grenzen unserer Werte abverlangt. Insofern kann es ein guter und hilfreicher Diskurs sein, der die Überlegungen zu einer eventuell neuen gesetzlichen Regelung begleitet.

 15. Juli 2012  Veröffentlicht von am 12:03  Aufklärung, Freiheit, Gesellschaft, Islam, Judentum, Kinder, Mensch, Menschenrechte, Moderne, Religion Tagged with: ,  Kommentare deaktiviert
Jun 272012
 

Überlegungen zum Urteil des Kölner Landgerichts, Beschneidung von Jungen als unerlaubte Körperverletzung einzustufen.

Das Landgericht Köln hat ein bemerkenswertes Urteil zur Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen gefällt. Der auf Wunsch seiner Eltern durch einen muslimischen Arzt erfolgte operative Eingriff (“blutige” Entfernung der Vorhaut des Penis bei örtlicher Betäubung) wurde vom Kölner Landgericht in zweiter Instanz als Körperverletzung und bleibende Beeinträchtigung der Unversehrtheit des Jungen gewertet, nachdem das Amtsgericht zuvor den ausführenden Arzt frei gesprochen hatte. Der operierende Arzt ging diesmal nur straffrei aus, weil ihm Verbotsirrtum unterstellt wurde, er also nicht von einer strafbaren Handlung ausging. Das ist nun mit diesem Urteil für jeden anderen Arzt vorbei: Jeder eine Beschneidung vollziehende Arzt muss nun gewärtig sein, wegen Körperverletzung betraft zu werden.

Rainer Burger für die FAZ und Matthias Drobinski für die SZ haben den Fall sachlich ausführlich dargestellt. Am deutlichsten wird von Drobinski heraus gestellt, dass in der säkularen Gesellschaft mit diesem Urteil die bisherige Rechtssprechung qualitativ verändert wird: “Entscheidend ist nicht das Recht der Eltern auf Religions- und Erziehungsfreiheit, auch nicht das angenommene Wohl des Kindes, das nun im Schoße einer Religionsgemeinschaft aufwachsen kann. Entscheidend ist das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.” Drobinski sieht hierdurch den Rechtsfrieden und den bisherigen gesellschaftlichen Konsens in einer multireligiösen Gesellschaft gefährdet:

Es ist eine positivistische Argumentation unberührt und unbeeindruckt von Tradition und Geschichte des Abendlands und Orients – und das wahrhaft Bemerkenswerte an ihr ist, dass das Kölner Landgericht ihr folgt. Das Urteil vom Rhein spiegelt, wie sich das Verhältnis von Recht und Religion in einer Gesellschaft wandelt, die säkular und multireligiös wird. Irgendwann wird sich wohl Karlsruhe mit religiösen Beschneidungen befassen… Der Sinn für die eigenen christlichen Rituale geht verloren, die der anderen Religionen bleiben erst recht unverstanden, werden bestritten, bekämpft, die Gerichte werden angerufen – und zum Schiedsrichter… Manchmal zu Recht, wenn es zum Beispiel um dramatische Menschenrechtsverletzungen geht wie die Frauenbeschneidung, die nicht mehr ist als eine Gewalttat zum Zeichen dafür, dass Frauen nicht Herrinnen ihrer Sexualität sein dürfen. Manchmal aber ist es überhaupt nicht gut, wenn sich Richter zu Schiedsrichtern der Religion machen, sich über sie stellen, einen Rechtspositivismus quasi zur Ersatzreligion machen. Wo diese Grenze zwischen legitimem Einspruch im Namen des Grundgesetzes und Grenzüberschreitung liegt, das werden in den kommenden Jahren viele Urteile von vielen Gerichten neu justieren müssen, bis hin zum Verfassungsgericht.

Richter als Schiedsrichter über die Religion, das klingt nach unerlaubter “Grenzüberschreitung”, und so sieht es Drobinski zusammen mit dem Zentralrat der Juden auch. Die rechtswissenschaftliche Diskussion scheint aber, glaubt man der Einschätzung des in dieser Sache besonders engagierten Strafrechtlers Holm Putzke (Uni Passau), sich in dieser Richtung zu entwickeln. Putzke sieht in der Kölner Entscheidung ein “mutiges und richtiges Urteil”. Mein erster Gedanke ging in dieselbe Richtung wie Matthias Drobinski: Da ist ein Gericht selbstherrlich über eine lange abend- und morgenländische Tradition hinweg gegangen, eine typisch säkularistische, meinetwegen auch rechtspositivistisch vertretbare, aber gesellschaftlich und kulturell ignorante Arroganz. Aber so einfach liegt die Sache denn nach einigem Nachdenken doch nicht.

Genau die Frage der Grenzziehung zwischen den Ansprüchen positiven Rechts auf dem Hintergrund eines gesellschaftlich gewandelten, säkularen Wertekonsenses und dem Anspruch von Religionsgemeinschaften auf weiterhin ungehinderte und straffreie Ausübung ihrer traditionellen Riten und Gebräuche ist das Problem, und dies ist äußerst schwierig zu entscheiden. Wo ist das Kriterium dafür, die eine Beschneidung (von Mädchen) als inhumane und sexistische Körperverletzung zu brandmarken, die andere Beschneidung (von Jungen) als zwar blutigen und möglicherweise traumatischen, aber durch traditionelles religiöses Selbstverständnis gerechtfertigten Eingriff in die kindliche Unversehrtheit unbesehen hinzunehmen? Welche Kriterien gibt es, das traditionelle betäubungslose Schächten als dem Tierschutz widersprechende Grausamkeit der Tiertötung generell zu verbieten bzw. nur mit Ausnahmegenehmigung aus religiösen Gründen bisher (!) straffrei zu lassen (BVerfG Urteil von 2002 und BVerwG Urteil von 2006, siehe hier und auch Wikipedia), aber andererseits aus wirtschaftlichen Gründen (Akkordschlachtung) hinzunehmen, dass in unseren Schlachthöfen bis zu 12 % der Tiere ohne wirksame Betäubung getötet bzw. ausgeweidet werden? Aber selbst bei einer fachlich und rechtlich einwandfreien Schlachtpraxis wirkt die Grenzziehung zum Schächten willkürlich bzw. kulturell vorurteilsbehaftet. Weitere bekannte Themen dieser Grenzziehung zwischen säkularer Gesellschaft und ihren rechtlichen geronnenen Werten und religiösen Abweichungen und Eigenrechten betreffen den koedukativen Schwimmunterricht, Klassenfahrten, ja sogar das Kopftuchtragen. Doch ohne Zweifel geht das neue Urteil entschieden tiefer und greift eine wesentliche und identitätsstiftende Praxis von Religionsgemeinschaften, vor allem von Juden und Muslimen, an. Der Hinweis, das Kind solle sich später selber entscheiden können, ob es sich beschneiden lassen wolle, ist nur vordergründig ein “liberaler” Ausweg, stellt doch die frühkindliche Beschneidung den religiösen Regelfall dar.

Knackpunkt bei all diesen Fragen bleibt die Grenzziehung zwischen gesellschaftlichen Werten und ihrem Anspruch auf rechtliche Durchsetzung und andererseits dem Eigenrecht religiöser Traditionen. Dabei lässt die Argumentation von Holm Putzke gegenüber diesem “archaischen Ritual” an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig:

Männliche Beschneidungen sind im Islam und Judentum üblich. Diese religiöse Verwurzelung bot bisher einen gewissen Schutz gegenüber Kritikern und ihren Einwänden, so dass das archaische Ritual noch bis vor wenigen Jahren relativ ungestört vollzogen werden konnte. Dabei weisen gerade Ärzte schon lange darauf hin, dass der Eingriff bei Kindern keine medizinischen Vorteile mit sich bringe, er mit anderen Worten medizinisch sinnlos und unnötig sei. … Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin setzt sich die Strafkammer am LG ausführlich und mustergültig mit dem juristischen Diskussionsstand auseinander. Zunächst verneint sie die Sozialadäquanz religiöser Beschneidungen, sagt also, dass der Eingriff den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Auch die elterliche Einwilligung rechtfertigt den Eingriff nicht, so die Kölner Richter, weil er dem Kindeswohl widerspreche. Zudem lassen sie das Argument nicht gelten, die Eltern wollten mit der Beschneidung verhindern, dass ihr Kind sozial ausgegrenzt werde. Dieser Aspekt wiege die irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit nicht auf. Den Grundrechten der Eltern auf freie Religionsausübung und ihr Erziehungsrecht stellt das Gericht das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gegenüber. Seine Rechte zögen den elterlichen Befugnissen eine verfassungsimmanente Schranke. Die Beschneidung mit ihren dauerhaften und irreparablen Folgen laufe dem Interesse des Kindes zuwider, später selber über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Immerhin wird in dem Urteil die “Sozialadäquanz” bedacht – und verworfen. Dies öffnet allerdings die Tür für eine recht subjektiv geltende, zumindest vom jeweiligen “Zeitgeist” beeinflusste Wertung. Denn was als jeweils “sozialadäquat” zu gelten hat, ist durchaus strittig und erheblichen Veränderungen und persönlichen Standpunkten unterworfen. Mit diesem Hinweis scheint mir das Urteil hintergründig ein wenig Unwohlsein über den eigenen “Mut” zu signalisieren. Denn es dürfte weder Professor Putzke noch den Kölner Richtern gelingen, die soziale Bedeutung, also Adäquanz, bestimmter religiöser Riten und identitätsstiftender Handlungen (Beschneidung, Taufe) für die Angehörigen einer Religionsgemeinschaft gegenwärtig angemessen zu beurteilen. Die Verwerfung der Sozialadäquanz, d.h. der fundamentalen sozialen Integration des Kindes in seinen religiös-kulturellen Zusammenhang, halte ich demnach für den Schwachpunkt des Urteils. Aber auch das reicht noch nicht für eine umfassende Beurteilung.

Es wird sehr deutlich, dass mit dieser Entscheidung des Kölner Gerichtes ein geeigneter Anlass für einen intensiven gesellschaftlich Diskurs gegeben sein sollte, für den juristische Grundfragen ebenso bedeutsam sein müssen wie das Gespräch über die Festlegung unseres Wertekanons, über die inhaltliche Grenzziehung zwischen säkularen und traditionell-religiösen Ansprüchen, über den Wert von Religion,Religionsfreiheit und Toleranzfähigkeit in unserer Gesellschaft überhaupt. Gerade das Bewusstsein, man vertrete die “richtigen”, universell gültigen Werte, muss immer fragwürdig bleiben, denn das taten die Kolonialisten und Sklavenhändler zu ihrer Zeit und in ihren Gesellschaften auch. Hier gilt es also sehr sorgsam zu unterscheiden und äußerst umsichtig zu argumentieren und zu entscheiden. Ob die Kölner Richter umsichtig genug waren, sei dahin gestellt. Dass sie aber der Gesellschaft insofern einen Dienst erwiesen haben, dass sie eine wichtige gesellschaftliche Diskussion auf die Tagesordnung bringen, das sei hier auch gesagt.

UPDATE: Die SZ bietet zu dem Artikel von M. Drobinski auch gleich einen Gegen-Kommentar von Markus C. Schulte von Drach.

Mai 142012
 
Die Kultur der Ambiguität neu zu entdecken schlägt ein Buch von Thomas Bauer über den Islam vor. Eigentlich ist es aber ein Plädoyer, die eigene Geschichte der westlichen Zivilisation neu zu denken und die Kunst der Ambiguität zu pflegen.

Bei aller Begeisterung und allem Interesse für die Chancen und Möglichkeiten der modernen Kommunikations-Technologien und Computer-Welten bleibt für mich doch die Frage nach den Bedingungen und Grenzen unserer gegenwärtigen technisch dominierten Zivilisation zentral. Allzu deutlich scheinen die Probleme auf, die zu beseitigen einst der wissenschaftlich-technische “Fortschritt” (seit David Hume) angetreten ist. Der moderne, genauer der westliche Mensch bemächtigt sich der Natur mit ihren “Gesetzen” und schafft sich seine eigene technisch-mathematische Welt der Produkte und Waren. Dabei zerstört er die ‘natürlichen’, eigenmächtigen Grundlagen menschlichen Daseins als Lebewesen unter vielen in einer begrenzten planetarischen ‘Biosphäre’. Bleibt also die Frage, wie es dazu kam, dass der westliche Mensch seit der Renaissance die Weltbühne betrat, um sie zu erobern, zu verbessern (Leiden zu verringern) und ‘seine’ Welt sich und seinen eigenen Ideen und Wahrheiten als den nunmehr absolut gültigen  zu unterwerfen, mit einem Wort: sie westlich zu zivilisieren begann. Dass viele Verheißungen sich dabei nicht erfüllt haben, wird nur denjenigen enttäuschen, der bisher alle geglaubt hat: Armut ist nicht beseitigt, Krankheiten wurden nicht endgültig ausgerottet, menschliches Unglück und Leid nicht verringert, nur verändert. Zudem hat der westliche Zivilisationsschub durch Kolonialismus und Nationalismus der Weltgeschichte zwei Geißeln beschert, die wie in kaum einem Zeitalter zuvor zu Kriegen und Massenausrottungen geführt haben. Wenn wir nun dank Wachstum und Industrieproduktion zwar einerseits ‘Wohlstand’ schaffen, andererseits die Ressourcen der Erde restlos und unwiederbringlich ausplündern, das Angesicht der Erde nachhaltig verändern und all diejenigen Kulturen durch Verdrängung oder Assimilierung beseitigen, die ein anderes Wissen und einen anderen Umgang mit Mensch, Tier und Natur insgesamt pflegen, dann hat man eher den Eindruck, die westliche Kultur sei das Krebsgeschwür geworden, an dem die Welt als Ganze leidet. Ob eine Heilung dieses selbstzerstörerischen Prozesses überhaupt noch möglich ist, selbst wenn es gewollt wäre, ist nicht einmal sicher. Was aber hat zu dieser Entwicklung geführt, die in ihren Ergebnissen auf den ersten Blick so zweischneidig, so ambivalent ist?

Auch hierzu gibt es natürlich schon lange vielfältige Überlegungen. Ich bin nun auf ein Buch gestoßen, das mir doch sehr viel ergiebiger zu sein scheint als vieles, das ich bisher zu diesem Thema an Kritischem und Erhellendem gelesen habe. Das Buch und sein Autor sind auch deswegen so interessant, weil sie gar nicht eine “kritische Theorie” des Westens intendieren, sondern eine recht aufschlussreiche Darstellung der islamischen Kultur bieten. Es geht ausdrücklich um die Erzählung einer “anderen Geschichte des Islams”: Thomas Bauer, Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams, Berlin 2011. Der Münsteraner Islamwissenschaftler und Professor der Arabistik unternimmt hier eine von großer Sachkenntnis der arabischen Literatur geprägte Gedankenreise in die Welt der unentschiedenen Wahrheiten, in die Kultur der Ambiguität. Er greift auf Überlegungen unter anderem von Zygmund Bauman, dem polnisch-britischen Philosophen der Post-Moderne, zurück (“Modernity and Ambivalence”, 1991) und definiert seinen erkenntnisleitenden Begriff Ambiguität so:

Ein Phänomen kultureller Ambiguität liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg einem Begriff, einer Handlungsweise oder einem Objekt gleichzeitig zwei gegensätzliche oder mindestens zwei konkurrierende, deutlich voneinander abweichende Bedeutungen zugeordnet sind, wenn eine soziale Gruppe Normen und Sinnzuweisungen für einzelne Lebensbereiche gleichzeitig aus gegensätzlichen oder stark voneinander abweichenden Diskursen bezieht oder wenn gleichzeitig innerhalb einer Gruppe unterschiedliche Deutungen eines Phänomens akzeptiert werden, wobei keine dieser Deutungen ausschließliche Geltung beanspruchen kann. (a.a.O. S. 27)

Es geht also nicht um Toleranz und auch nicht um Ambivalenz, denn beides setzt voraus, dass das Entgegengesetzte oder Widersprüchliche bekannt und definiert ist. Ambiguität verweigert sich gerade einer genauen Definition; sie hält zwei perspektivische Wahrheiten in der Schwebe. Nicht zufällig zitiert Bauer eingangs des zweiten Kapitels und später erneut Max Born, den Physiker der Quantentheorie, hat doch auch diese zur Anerkennung der Gleich-Gültigkeit zweier scheinbar widersprüchlicher Theoriemodelle im Bereich der Physik geführt. Was im Bereich der Quantenphysik die “Superposition” ist bzw. die quantenmechanische Verschränkung, das kommt in ähnlicher Weise im Bereich der Literatur- und insgesamt der Kulturwissenschaften als Ambiguität heraus. Bauer legt  in dem zitierten zweiten Kapitel seines Buches über den Begriff der “Kulturellen Ambiguität” ausführlich Rechenschaft ab. Überhaupt sei hier auf einige Rezensionen zur Anlage und zum Inhalt des Buches bei Amazon (siehe oben den Buch-Link) verwiesen.

Spannend ist, wie Bauers Blick auf die nachformative Phase des Islam und der arabischen Kultur  (“sunni revival”, 10. – 13. Jahrhundert) zum analytisch-kritischen Rück-Blick auf  die eigene westliche Kultur wird, die sich nun unter dem Stichwort der Ambiguitätsintoleranz kennzeichnen lässt. Seit Descartes’ berühmter methodischen Forderung des “clare et distincte” in Definition und Argumentation gehört es zum Grundbestand westlichen Denkens, Unsicherheit und Unschärfe auszumerzen; sie scheint das große Übel zu sein, das sich dem zugreifend – objektivierenden analytischen Verstand widersetzt. Also besteht nun alle geistige wie technisch-wissenschaftliche Anstrengung darin, Eindeutigkeiten in Natur und Kultur herzustellen, denn nur sie ermöglichen Beherrschung, Ausbeutung und Dienstbarmachung: Zivilisation und Kultivierung im westlichen Sinne. Bestenfalls – und das ist nach einigen weltzerstörerischen Kriegen schon eine positive Leistung – kann die Duldung, also die Toleranz von widerstreitenden Ideen gefordert werden in der Hoffnung, dass sich im demokratischen Diskurs schon das “Wahre” herausstellen, also Eindeutigkeit wieder hergestellt werde. Ambiguitätstolerantes Denken aber setzt anders an; es geht von dem Schwebezustand unterschiedlicher “perspektivischer Wahrheiten” aus, die eben nicht eindeutig entschieden werden können.

Bauers Kapitel über die Geschichte westlicher und orientalischer Sexualität gehört zu den großartigen Beispielen, die die Fruchtbarkeit seines ambiguitätsorientierten Ansatzes aufzeigt. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis verweist auf die thematisch breit gestreuten und profunden Kenntnisse Thomas Bauers. Hier findet man manches, was es erst noch zu entdecken gilt, will man diesem Denken, wie Bauer es vorschlägt, näher nachgehen. Verheißungsvoll ist es allemal, weil es auf eine Dimension hinweist, die eigentlich im Leben alltäglich, aber umso verdrängter ist: Dass es selten eindeutige Klarheit gibt bei Lebensumständen und -entscheidungen, kein eindeutiges Richtig oder Falsch, sondern vielmehr Unschärfen, Ambivalenzen und eben vielleicht auch Ambiguitäten. Wir müssten uns nur aus der Nische der Kunst entlassen, uns wieder neu auf sie einlassen und sie als Chancen eines offneren und nachhaltigeren Menschseins begreifen. Wir müssten die Kunst der Ambiguität erst wieder lernen, sollte auch aus der westlich-zerstörerischen Kultur einmal wieder eine duldsame und nachhaltige Kultur der Ambiguität werden.

 14. Mai 2012  Veröffentlicht von am 17:48  Geschichte, Islam, Kultur, Moderne, Neuzeit Tagged with: , ,  Kommentare deaktiviert
Sep 252011
 

>Wie eine überaus passende Ergänzung zu meinem letzten Blog-Beitrag “Protestanten sind Protestanten” erscheint mir der Artikel von Reinhard Bingener in der FAZ – soeben online verfügbar. Anders als Daniel Deckers begeisterte Zustimmung zum ‘heiligen’ Benedikt in derselben Zeitung (online hier) durchweg aus katholischer Sicht zeichnet Bingener ein differenziertes Bild von Ratzingers Haltung, die ich voll und ganz teile. Dieser Papst weiß genau, was er tut, und er tut es gezielt und beharrlich: den ultrakonservativen Katholizismus stärken. Die Rücknahme der Exkommunikation des rassistischen Bischofs Williamson und die nachdrückliche Unterstützung der Pius-Bruderschaft waren kein dummer Zufall eines Unbedarften, wie oft vermutet, sondern offenkundig gezielte Strategie. Auch Ratzingers “Zurückhaltung” gegenüber den Missbrauchs-Opfern entspricht seiner Auffassung einer in sich reinen und sündlosen römischen Kirche. Fehler gib ets nur vereinzelt und als Fehltritte einzelner, die nicht genug glauben und mit Rom “verbunden” (= gehorsam) sind. Ratzingers Freiburger Rede lässt keinen Zweifel an seiner abgrundtiefen Verachtung für alles Neuzeitliche, Freie und Individuelle. Recht setzt nach ihm nur die römische Kirche; alles andere ist weltliches Unrecht, Beliebigkeit, Irrung und Wirrung. Da fügt sich sein Verhalten gegenüber der protestantischen Delegation nahtlos ein: es war ein glatter Affront, Und das passt in Ratzingers Welt- und Kirchenbild, wie Bingener schreibt:

“Und ähnlich wie seine Regensburger Rede konnte man auch seine Rede im Bundestag so lesen, dass es letztlich der Protestantismus ist, auf den die liberalen Verirrungen zurückgehen. Man mag das für unzutreffend oder eine Überschätzung des religiösen Moments halten. Aber es erklärt, warum der Papst im Verhältnis zu den evangelischen Kirchen nicht die Übereinstimmung, sondern die Abgrenzung sucht.”

Es ist wiederum kein Zufall, dass sich dieser Papst der ebenfalls autoritären östlichen Orthodoxie mit ihren mittelalterlichen Strukturen und Riten viel mehr verbunden weiß. Auch mit dem Islam kommt er ja gut klar, denn den “Gottesstaat” , siehe Vatikan, und die Scharia, in seinem Fall der Corpus Iuris Canonici, das römische Kirchenrecht, beanspruchen beide die Regelung aller Lebensbereiche und die Ablehnung des “westlichen” Liberalismus mit seiner “dekadenten” Lebensweise. Da haben sich bei diesem Papst Seelenverwandtschaften aufgetan, die einen nur erschrecken lassen. Man kann darum heute zugespitzt formulieren: Islamismus und Katholizismus sind strukturell derselbe religiöse Fundamentalismus!

 25. September 2011  Veröffentlicht von am 17:42  Fundamentalismus, Islamismus, Papst, Protestantismus, Rom Katholisch Kommentare deaktiviert
Jun 262011
 

>Buchvorstellung: Johannes Kandel, Islamismus in Deutschland. Zwischen Panikmache und Naivität. Freiburg i. Br., 2011, siehe bei Amazon

„Islamismus“ ist ein schillernder Begriff, der in unterschiedlichen Bedeutungen verwandt und oft mit Fundamentalismus und Terrorismus gleichgesetzt wird. Kandel klärt zu Beginn, was unter „Islamismus“ zu verstehen sei, und nennt vier Merkmale: 1. eine politisch-extremistische Herrschaftsideologie; 2. eine politische Protest- und Revolutionsbewegung; 3. eine soziale Bewegung; 4. eine global-transnationale (virtuelle) Diskursgemeinschaft; letzteres kennzeichnet er als „Islamismus 2.0“. Im ersten Kapitel seines knapp gehaltenen Buches geht er auf die unterschiedlichen Definitionen und den verschiedenen Gebrauch von Islamismus in Wissenschaft und Politik ein und nennt auch innerislamische Definitionen. Es erstaunt schon an dieser Stelle, dass Kandel den Islamismus kaum als eine ernst zu nehmende religiöse Bewegung darstellt, und auch die Abgrenzung zu dem, was unter „Islam“ im Unterschied zum „Islamismus“ verstanden werden kann, fehlt.
Im zweiten Kapitel streift Kandel kurz die Ursachen und Ausbreitung des Islamismus, wobei zu den Ursachen kaum etwas gesagt wird außer dem Hinweis auf die „Identitätskrise der islamischen Welt … seit dem westlichen Kolonialismus und Imperialismus im 19. Jahrhundert sowie dem Kollaps des Osmanischen Reiches“. Zur Verbreitung islamistischen Gedankengutes schildert er die Iranische Revolution 1979, die Wahabiten und die Muslimbruderschaft in Ägypten. Insbesondere verdeutlicht er den dem Islamismus von Anfang an inhärenten Antisemitismus – ein wichtiger Hinweis, der in der Islamismus-Diskussion viel zu wenig beachtet wird.
Im dritten Kapitel befasst sich Kandel näher mit der „Ideologie und Politik des Islamismus“ anhand der Gegenüberstellungen von „Islamismus und Moderne“, „Staat und Demokratie“, „Binnenstrukturen, Dienstleistungen und Moral“, Islamismus und Antisemitismus“, „Islamismus, Dschihadismus und Terrorismus – die Gewaltfrage“ und „Der Islamismus als global-transnationale virtuelle „Diskursgemeinschaft“. Besonders der Abschnitt über die Verquickung des Islamismus mit Antisemitismus bringt eine Vielzahl von Belegen und Begründungen, die zeigen, dass der Antisemitismus für den Islamisten mehr ist als bloßes anti-israelisches Beiwerk. Dies sollte in der öffentlichen Diskussion weit mehr ins Bewusstsein rücken.
Im vierten Kapitel fragt Kandel: „Sind die Muslime in Deutschland islamistisch?“ – eine wirklich provokante Frage. Er stellt hier ganz nüchtern die Zahlen der muslimischen Vereinigungen und ihre teilweise Nähe zum Islamismus dar. Insbesondere referiert Kandel eine Studie von Katrin Brettfeld und Peter Wetzel vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Hamburg im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren von 2007, die mit genauer Methodik und vorsichtigen Urteilen zu einigen bemerkenswerten und beunruhigenden Ergebnissen kommt. Es muss nämlich mit einem „Radikalisierungspotential in einer Größenordnung von 10 – 12 % der muslimischen Gesamtbevölkerung“ gerechnet werden, das beträfe bei ca, 4 Millionen Muslimen in Deutschland zwischen 400 000 und 500 000 Menschen. Noch erschreckender, dass davon etwa die Hälfte als in hohem Grade „islamismusaffin“ bezeichnet wird, also als zwar noch nicht offen islamistisch, aber doch in allergrößter Nähe gemäß den Kriterien „hohe Demokratiedistanz“, „starke Aufwertung der islamischen Eigengruppe“ und „deutliche Abwertung westlicher Gesellschaften“. Noch einmal mehr als der Hälfte hiervon, immerhin einer Gruppe von 153 000 Muslimen („bei Berücksichtigung der statistischen Unschärfen“) kann zur Durchsetzung ihrer Ziele ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft attestiert werden, besonders auffällig in der Gruppe von jungen Muslimen. „Sie bilden das unmittelbare Mobilisierungspotential für die Islamisten.“
Das nächste, fünfte Kapitel umfasst zwei Drittel des Buches; es enthält eine ausführliche Darstellung der Ideologie und Arbeitsweise verschiedener islamistischer Gruppen in Deutschland und Europa. Hier setzt sich Kandel vor allem mit der vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation „Milli Görüs“ auseinander, ferner unter anderen mit der Kaplan-Gruppe, der Muslimbruderschaft, der Hisbollah und Hamas (!) sowie dem „Muslim Markt“ im Internet und der „Islamischen Zeitung“. Man bekommt hier einen sehr gründlichen Einblick in die Ideologie und Arbeitsweise dieser Organisationen und kann danach ihren Einfluss auf die innermuslimische Meinungsbildung in Deutschland besser abschätzen; er ist jedenfalls sehr viel höher und verbreiteter als bisher vermutet. Der Leser findet in diesem breit angelegten Kapitel eine Menge von Material, Literaturverweisen, Weblinks und Hinweisen zum Nachvollziehen der dargelegten Fakten und zur eigenen Weiterarbeit. Vor allem setzt sich Kandel immer wieder mit kritischen Gegenpositionen (Werner Schiffbauer) und Stellungnahmen und Selbstdarstellungen einiger islamischer Verbände und ihrer Funktionäre auseinander. Dabei kann man Kandel kaum den Vorwurf der Voreingenommenheit und Parteilichkeit machen, versucht er doch durchgängig, sachlich genau und fair die Positionen darzustellen und an seinem eigenen Maßstab der Demokratie- und Gesellschaftsverträglichkeit zu messen. Leider fehlt diesem großen Kapitel etwas die Systematik und Übersichtlichkeit; so benutzt Kandel den Buchteil über Milli Görüs zu einer sehr fundierten Auseinandersetzung mit islamischem Selbstverständnis und ihrer Außendarstellung. Über weite Teile ist dies Kapitel eine einzige Problemanzeige, ein intellektueller Aufschrei angesichts der verbreiteten Verharmlosung islamistischer Ideologien am Beispiel der einzelnen Organisationen, die Kandel durchgeht.
„Wie gefährlich ist der Islamismus?“ fragt Kandel am Ende seines Buches und fasst zusammen: „Gegen den Islamismus kann der Staat alleine nicht erfolgreich kämpfen: Wir brauchen eine intelligente Mischung aus energischer Sicherheitspolitik, Integrationspolitik und einem breiten zivilgesellschaftlichen Diskurs im Sinne kritischer Streitkultur.“ Kandel sieht den Islamismus in Deutschland recht erfolgreich am Werk, offenbar den Sicherheitsorganen immer eine Nasenlänge voraus: „Sie nutzen fünftens mit großem Erfolg die virtuelle Welt des Internet, das sich bislang umfassender Beobachtung und schärferer Kontrolle entzieht.“ Am Schluss seiner gründlichen Untersuchung formuliert Kandel einen Anspruch, der eigentlich mehr eine Hoffnung ist, die sich aus seinen Analysen nicht unbedingt ergibt: “Die große Mehrheit der Muslime in Deutschland ist dazu bereit und wendet sich gegen den Extremismus der Islamisten. Der Kampf gegen den Islamismus kann nur mit ihnen, nicht gegen sie gewonnen werden.“ Ist die große Mehrheit der Muslime das wirklich? Ihre Verbände jedenfalls sind dazu nicht entschlossen genug bereit.
Das Buch ist flüssig geschrieben, reich belegt, von profunder Sachkenntnis geprägt und darum bemüht, eine ‘ausgewogene’ Darstellung zu bieten. Dies gelingt Kandel nicht immer, denn allzu sehr sprechen die Fakten, die er präsentiert, die Sprache der Intoleranz und Taktik, der Verstellung und Undeutlichkeit. Dass „die Muslime die fundamentalen Verfassungsprinzipien des säkularen, demokratischen und pluralistischen Rechtsstaates anerkennen“, ist aus dem Dargestellten gerade nicht offenkundig. Umso mehr fehlt eine gründliche Analyse des Zusammenhangs von Grundstrukturen des heutigen Islam und des Islamismus. Kandel will keine religionswissenschaftliche Analyse geben, aber sie müsste sich anschließen. Wenn er als Glaubensprinzipien, also als ideologischen Kern einer islamistischen Gruppierung, folgende Punkte nennt (S. 166): Bekenntnis zu Allah als den Einen und Einzigen und an Mohammed als den Gesandten Gottes; fünfmaliges Gebet; Lesen des Korans und der Schriften (Hadithe); Achtung anderer Muslime; Unterwerfung des eigenen Lebens unter den Willen Allahs; Einsatz für missionarischen ‘dschihad’ – dann ist zu fragen, welcher Muslim dem nicht zustimmen könnte. Die Frage nach dem Verhältnis von allgemein gelebtem Islam zum Islamismus ist spannend und bedarf der Klärung.

Ich kann das Buch zur Lektüre und zur Weiterarbeit besonders im Bildungswesen nachdrücklich empfehlen!
 26. Juni 2011  Veröffentlicht von am 15:10  Islam, Islamismus, Religion Kommentare deaktiviert
Jan 282009
 

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Präsident Obama hat in seinem Interview mit Radio Arabija am 27. Januar ein bemerkenswert offenes Angebot neuer Zusammenarbeit und neuen Vertrauens  gemacht. Diese Adresse an die muslimische Welt im allgemeinen und an den Iran im besonderen hat mehr als Symbolcharakter. Obama wies nämlich unter anderem darauf hin, “dass er in islamischen Staaten gelebt und muslimische Familienangehörige habe.” Obama hatte einen Teil seiner Kindheit in Indonesien verbracht. Kenianische Verwandte väterlicherseits sind Muslime, sein Vorname Hussein zeugt davon. Genau dies zeigt noch einmal das Bemerkenswerte dieser Präsidentenwahl: Hier ist ein Mann an die Spitze des mächtigsten Staates der Welt gewählt worden, der aus seiner eigenen Geschichte eine ganz andere, neue Sichtweise und kulturelle Mitgift mitbringt als alle anderen Präsidenten der USA vor ihm und westliche Staatsmänner – und -frauen neben ihm. Die eigene Biographie kann eben doch auch zu veränderten Perspektiven und neuen Möglichkeiten verhelfen, die es sonst nicht gibt. Obama hat diese Chance. Es weht wirklich ein “wind of change” vom Weißen Haus in Washington her, der in der Welt Veränderung bringen kann!

 28. Januar 2009  Veröffentlicht von am 06:56  Bewusstsein, Change, Iran USA, Muslime, Obama Kommentare deaktiviert