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Zum Beispiel Leistungsschutzrecht

Seit Anfang März ein Entwurf der Regierungskoalition zum Leistungsschutzrecht bekannt wurde und es kurzzeitig einige mediale Resonanz dazu gab, ist es zu diesem Thema still geworden. Zu Unrecht, wie ich meine. Ohne öffentliche Diskussion droht eine „stillschweigende Verabschiedung“.

Über das Urheberrecht, seinen Sinn oder Unsinn, seine Abschaffung oder Veränderung, auf jeden Fall seine Anpassung an das Zeitalter des Internets wird nach wie vor heftig diskutiert. Das ist gut so, und ich verfolge die Diskussion im Netz, so gut es geht. Es sind ja fast täglich „neue“ Beiträge zu lesen, allerdings nicht immer neue Argumente. Sehr schön finde ich die Positionsbestimmung von Johnny Haeusler im Spreeblick. Wenn man sich eine Übersicht über die Diskussionslage verschaffen will, findet man dort und auch hier bei Heike Rost eine Linksammlung zum Thema. Das Thema Urheberrecht ist zweifelsohne von erheblicher Bedeutung, weil es eben erhebliche Auswirkungen hat. Dazu gibt es zwar sehr unterschiedliche Positionen, aber meines Wissens von keiner Partei im Bundestag einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf.

Ganz anders steht es mit dem Leistungsschutzrecht, gewissermaßen einem Unterthema des Urheberrechts. Hier liegt eine Koalitionsvereinbarung und ein erster Gesetzentwurf vor. Darüber wurde Anfang März ausführlich berichtet und auch bereits heftig gestritten. Auch das ist gut und richtig so, falls es sich bestätigen sollte, was Markus Beckedahl so formuliert. „Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition“. Die Googlesuche zum Thema zeigt sehr schnell zweierlei: Dass auch dieses Thema sehr kontrovers beurteilt und diskutiert wird (Kritik: Kotau vor den Zeitungsverlagen), und dass die Diskussion darüber fast ebenso rasch wieder abgeflaut wie sie entstanden ist. Die Google-Einträge stammen alle aus der Zeit in der ersten Hälfte März.

Leistungsschutzrecht in der Googlesuche, zum Vergrößern ins Bild klicken

Es wäre aber aus meiner Sicht wichtig, an dieser Diskussion dran zu bleiben. Hierbei geht es um ein konkretes Gesetzesvorhaben der Regierungskoalition, das möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll; dagegen sei allerdings vor allem die FDP-Fraktion. Es bringt also nichts, auf Parteien oder Positionen zu warten, die allenfalls erst nach den nächsten Wahlen zum Bundestag im Herbst 2013 Wirkungen zeigen. Es sollte also schon im Vorfeld der Ausschuss-Beratungen im Bundestag Einfluss genommen werden. Das kann am besten durch eine weitergehende öffentliche Diskussion, vor allem auch im Netz, geschehen, aber auch durch direktes Ansprechen der Wahlkreisabgeordneten vor Ort. Emails an die jeweiligen Wahlkreisbüros funktionieren immer.

Es wäre nicht gut, wenn man das große Thema Urheberrecht intensiv weiter diskutiert und Fernziele  verfolgt, anstatt sich auch auf das gegenwärtige Gesetzgebungsverfahren zum begrenzten, aber ebenso wichtigen Thema Leistungsschutzrecht zu konzentrieren. Wenn digitale Medien und die Unmittelbarkeit der Netzkommunikation einen zusätzlichen politischen Sinn haben soll, dann sollte der doch darin liegen, dass nicht nur Lieblingsthemen bis zur Neige diskutiert werden, sondern auch konkrete Politik öffentlich begleitet wird. Man sollte nicht den Fehler der Printmedien machen, die jede Woche ein neues Thema als „Sau durchs Dorf“ treiben zu müssen glauben.