Kategorien
Bürgerrechte Internet Netzkultur

Vorsicht – Privat!

[Netzkultur]

Jeanette Hofmann hat im Tagesspiegel vom 20.01.2014 einen bemerkenswerten Beitrag geschrieben: „Das Internet ist nicht kaputt, aber die Tradition des Privaten“. Dazu hat es bei Google+ Thorsten Breustedt eine interessante Diskussion gegeben, auf die ich mich als Hintergrund beziehe.

J. Hofmann fasst ihre Ansichten zum Thema Internet, privat und öffentlich, so zusammen:

Unser aktueller Großbrand [die NSA -. Affäre], der uns, knapp 350 Jahre nach dem verheerenden Feuer von London, dazu auffordert, die Privatsphäre neu zu denken, besteht in der Erkenntnis, dass die traditionellen Grenzen zwischen Privatem und Öffentlichem, auf die wir uns lange verlassen haben, nicht mehr gelten. Die Wohnung, das private Gespräch, die persönlichen Daten, nichts ist mehr sicher vor der Ausspähung durch Dritte im Namen unser aller nationaler Sicherheit. Traditionelle Kulturtechniken wie Schlösser, Vorhänge und Benimmregeln, die uns helfen, zwischen Privatem und Öffentlichem zu trennen, sind mit dem digitalen Fortschritt unsicher, wenn nicht komplett hinfällig geworden. …

Sascha Lobo tat Unrecht mit der Behauptung, das Internet sei kaputt. Ein zentrales Prinzip des Internets besteht ja in seiner diskriminierungsfreien Innovationsoffenheit, die gerade nicht zwischen gesellschaftlich gut und böse unterscheidet. Von dieser Innovationsfreiheit profitieren alle, staatliche Überwachungstechniken, die sich ironischerweise kaum von kriminellen Machenschaften unterscheiden ebenso wie nutzerfreundliche Kommunikationsdienste. Das Netz selbst ist intakt, unsere Traditionen des Privaten sind es, die einer Revision bedürfen.

Es ist zum einen bemerkenswert, wie J. Hofmann als Google-Lobbyistin (sie ist Direktorin des von Google finanzierten Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft in Berlin) hier sehr schnell, zudem mit fragwürdigen historischen Vergleichen, zu einer Revision der Privatsphäre aufruft. Die Grenzen zwischen Privatem und Öffentlichen gelten nicht mehr, stellt sie fest. Interessant, dass sie das als Parteigängerin Googles so offen erklärt, was immerhin sämtlichen Datenschutz-Versicherungen des offiziellen Google Hohn spricht. Grund sei die Innovationskraft der Internetindustrie und die faktische Hinfälligkeit des Privaten insgesamt, das leichthin als „bürgerliche Konstruktion“ abgetan wird. Hier gilt offenbar: Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing. Wenn man so zum Spaß einmal überall dort, wo sie vom Privaten schreibt, das Urheber- und Autorenrecht einsetzt, dann wird eine ganz andere Melodie daraus. Sie müsste dann erstaunlicherweise eine Revision des Urheberrechts fordern (das ist nun wirklich eine „Konstruktion“ der bürgerlichen Gesellschaft, Autoren des Mittelalters und der frühen Neuzeit hätten sich darüber scheckig gelacht), da diese der „Innovationsoffenheit“ des Internets doch stracks zuwider läuft. Da hört und liest man aber von der Internet-Industrie mit ihren Kopierschutztechniken und ACTA derzeit noch etwas ganz anderes. Also das Anlegen von zweierlei Maß fällt auf.

Zum anderen wird von Hofmann das Private zum bürgerlichen Zerrbild gemacht. Es geht immerhin um eine Rechtssphäre, deren Wurzeln mit der Unterscheidung von Öffentlich und Privat im Römischen Recht liegen. Ohne hier einen langen historischen Exkurs zu schreiben kann man knapp sagen, dass die Privatsphäre einen Schutzraum für die eigene Person geschaffen hat (das bedeutet ja privat) sowohl gegenüber dem Mitmenschen als auch gegenüber dem Staat. Dieser Schutzraum dient der ungehinderten Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, der freien Verfügung über die eigenen Möglichkeiten und vor allem auch der Unversehrtheit von Leben, Wohnung und Eigentum. Dazu gehört auch der Schutz der persönlichen Kommunikation, kodifiziert im „Briefgeheimnis“ (so schon in der Allg. Preußischen Postordnung von 1712). Die Unterscheidung von Öffentlich und Privat im heutigen Verständnis hat natürlich eine neuzeitliche, meinetwegen auch bürgerliche Prägung erhalten, die Sache selbst ist uralt und geht mindestens bis zu den Griechen und ihrer Unterscheidung von Haus (Oikos) und Rat-Platz (Agora) zurück. Das Privatrecht regelt darum die Konfliktfälle im zwischenmenschlichen Bereich, also zwischen Privat und Privat. Seine Grenze findet der Privatbereich und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit naturgemäß am gleichen Recht des Mitmenschen.

Wohnung, Michel Verjux
Installation „o.T.“ des Künstlers Michel Verjux aus dem Jahr 2005. Foto Matthias Wagner K. (Wikimedia)

Das Öffentliche Recht regelt die Streitfälle zwischen Privat und Öffentlichkeit, insbesondere dem Staat. In der heutigen demokratischen Verfassung dient dieser Rechtsbereich vor allem dem Schutz der einzelnen Privatperson vor dem unrechtmäßigen Zugriff des Staates, gerade auch dort, wo der nicht öffentlich, sondern mit Polizeigewalt oder im Geheimen agiert. Das beinhaltet aber zugleich auch ein rechtmäßiges Zugreifen des Staates aufgrund seines Gewaltmonopols zum Schutz vor Rechtsbruch. Hier gilt es auf dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden technischen Möglichkeiten, die Grenzlinien zwischen rechtmäßigem und nicht rechtmäßigem Zugriff des Staates neu zu bestimmen und auszubuchstabieren. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht der Privatperson bzw. der Persönlichkeit gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit gestärkt und konkretisiert, z. B. durch das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, das heute allerdings wieder neu zu definieren wäre.

Ebenso muss aber auch die Linie zwischen Privat und Privat, insbesondere zwischen dem Einzelnen und privaten Korporationen und Unternehmen neu bestimmt werden, und zwar sowohl intellektuell (eine solche öffentliche Diskussion fordert zurecht Evgeny Morozov) als auch rechtlich. Das Urheberrecht ist da nur ein Feld unter vielen, das Recht der einzelnen Person auf die Unverletzlichkeit der Privatsphäre, und zwar heute besonders im Hinblick auf die informationelle Unverletzlichkeit, ist ein viel wichtigerer Bereich, um dessen Erhalt heute gestritten und dessen enormen Freiheitswert man heute verteidigen muss.

Wenn wie von der jeweiligen (Medien-) Industrie behauptet und gefordert, das digitale Eigentumsrecht dem physischen Eigentumsrecht gleichzuordnen ist, dann ist digitaler „Einbruch“ (Hacken, Phishing usw.) und digitale „Sachbeschädigung“ (Viren, Trojaner) und digitale „Verletzung der Persönlichkeit“ (Abhören und Belauschen) dem physischen Einbruch, der physischen Sachbeschädigung und der physischen Verletzung der Persönlichkeit gleichzusetzen. Dasselbe gilt für das Briefgeheimnis, das heute zu einem „Kommunikationsgeheimnis“ erweitert werden müsste.

Neu ist der gesamte Bereich Big Data, weil es in der Vergangenheit weder eine Wirklichkeit noch überhaupt eine Vorstellung davon gab, was heute alles an Datensammeln und Datenauswertung und darauf gestützte Verhaltensprognose möglich ist und bereits angewendet wird. Dieses ist ein ganz neues Feld (wirklich „Neuland“), das unbedingt intellektuell zu bearbeiten und gesellschaftlich zu diskutieren ist, und ebenso ein ganz neuer Rechtsbereich, der national und international kodifiziert werden müsste. Ja, ich weiß, ein langer Weg, aber daran führt eben kein Weg vorbei. Klar ist, das man es sich nicht so einfach machen kann, wie es J. Hofmann, offenbar ihrem Arbeitgeber verpflichtet, tut. Im Gegenteil, wer hier vorschnell nivelliert („Schlösser, Vorhänge und Benimmregeln … sind komplett hinfällig geworden“) und resigniert, leistet nicht nur Vorarbeit für die Interessen von Google, Amazon, …, NSA usw., sondern gibt Freiheitsrechte des Einzelnen leichtfertig auf, die in der Neuzeit mühsam errungen werden mussten. Private Verschlüsselung ist gut, löst aber nicht das Problem. Das tut nur gesellschaftlicher Protest, öffentliche Diskussion und neue Rechtssetzung betreffs digitaler Persönlichkeitsrechte.

Um es knapp auf eine Formel zu bringen: Privat muss auch digital privat bleiben.