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Herrschaft des Rechts

Das „Recht“ des Stärkeren wird eingedämmt durch die „Herrschaft des Rechts“ – so lautet die Norm. Die Anführungszeichen markieren das Problem. Gibt es überhaupt ein Recht des Stärkeren? Es gibt zweifelsohne die Kraft und die Macht des Stärkeren, aber ist sie allein durch ihre Wirkung schon ein Recht? Dagegen die Herrschaft des Rechts – wer herrscht denn da in Wirklichkeit? Es klingt ein wenig nach Fiktion, als wäre das Recht etwas Personifiziertes, eine höchste Autorität, der jedermann unterworfen ist. Aber das Recht ist seit der Aufklärung etwas, das nicht vom Himmel fällt, also als gottgegeben anerkannt wird, sondern etwas von Menschen Gemachtes. Es ist vom Gesetzgeber gesetzt und wird von Gerichten angewandt und ausgeführt. Dabei erfährt es mancherlei unterschiedliche Auslegungen, die wiederum von den Umständen des Einzelfalles ebenso abhängen wie von den Zeitumständen: Was gestern Unrecht war, kann heute Recht sein (Beispiel § 175 StGB). Demnach ist Recht nichts Ewiges, Unveränderliches, sondern beruht auf gesellschaftlicher Konvention. Darin ist dasjenige kodifiziert, was in einer bestimmten Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit aufgrund bestimmter Umstände und Erfahrungen als Recht gelten soll. Das Recht ist folglich eine kulturelle Errungenschaft, wenn dadurch Rechtlosigkeit und Willkür verhindert oder wenigstens eingedämmt und friedliches Zusammenleben (vgl. „Landfrieden“) ermöglicht werden soll.

Damit sind wir wieder beim ersten Problem, dem „Recht“ des Stärkeren. Man spricht davon im Naturrecht oder wenigstens in dem Bereich, der faktisch allein durch Naturgeschehen bestimmt ist: Der Hirsch kämpft in der Brunft um das Recht zur Begattung, der physisch Stärkere setzt sich durch. Das Recht zur Fortpflanzung kann auch auf andere Weise als rohe Gewalt, zum Beispiel durch trickreiche Ausnutzung von Schwächen des Konkurrenten erobert werden. Bei Pflanzen finden wir sogenannte Schmarotzer, die ihre physische Kraft (Licht, Wasser) aus der Kraft einer Wirtspflanze gewinnen usw. Hier ist es schwierig, von „Recht“ zu sprechen, wenn darunter etwas Gesetztes verstanden wird. In der Natur vollzieht sich das Leben und die Weitergabe des Lebens aufgrund der besten Anpassung und besten Nutzung der Lebensbedingungen: survival of the fittest. Der Stärkste setzt sich nur dann durch, wenn er zugleich der am besten Angepasste ist, um den Fortbestand seiner Art zu sichern. Erst beim Menschen können wir von Recht sprechen. Das Recht des Stärkeren meint dann, dass mittels der Androhung oder Anwendung von Gewalt und durch Zwang eine Sache angeeignet oder ein neuer Zustand erzwungen wird, der dann als neuer Ist-Zustand gilt. Wer im angeblich freien, rechtlosen Bereich zum Beispiel Land besetzt und sich nimmt, leitet daraus einen Anspruch, nach Naturrecht sogar einen Rechtsanspruch ab, dieses Land nun zu besitzen und verteidigen zu dürfen. Alle Landnahme, Kolonialherrschaft, Eroberung der Wildnis leitet ihren Anspruch aus diesem nackten „Recht“ des Stärkeren ab. Im Grunde ist es eine unangemessene Übertragung aus dem Bereich gewalttätiger Naturwüchsigkeit in den gesellschaftlichen Bereich, der eben kein gewaltsam erzwungenes Recht anerkennt, sondern nach der Legalität fragt: mit welchem Recht jemand dieses oder jenes beansprucht – aufgrund dessen, was in einer Gesellschaft als Recht und Gesetz anerkannt ist. Das „Recht“ des Stärkeren ist demnach gerade kein Recht, sondern die Behauptung der Gesetzlosigkeit als „Recht“.

Kain und Abel
Tizian, Kain und Abel (c) Wikimedia

Jede Gesellschaft vollbringt eine wesentliche Kulturleistung darin, Recht zu setzen, das heißt festzulegen (auf welche Weise auch immer, sei es durch Vereinbarung, sei es durch Diktat), was Recht ist und welches Gesetz gilt. Der Souverän ist der Gesetzgeber, der zugleich über die Einhaltung der Normen und praktischen Auswirkungen der gültigen Gesetze zu wachen und für ihre Anwendung und Durchsetzung zu sorgen hat. Carl Schmitt spitzte zu: Wirklich „Souverän ist derjenige, der über den Ausnahmezustand entscheidet“, das heißt der auch die Zeit und den Bereich der Ausnahmen vom Gesetz festlegen kann. Aber auch darin, im Zustand der Ausnahme, bewährt sich noch die Zuständigkeit des Souverän, Recht zu setzen und seine Ausnahmen zu definieren. Wenn in der parlamentarischen Demokratie das Parlament als Gesetzgeber auftritt, trägt es mit der Regierung auch die Last, für Anwendung, Durchsetzung und seine eventuellen Ausnahmeregeln zu sorgen. Tut es das nicht oder nicht ausreichend, verfehlt es eine wesentliche Aufgabe souveräner Ausübung von durch Wahlen verliehener Macht.

Die Durchsetzung des Rechts dient der Aufrechterhaltung eines gesellschaftlichen Zustandes, der seit der Aufklärung allgemein als Sieg der Kultur der Vernunft und des Rechts über das bloß faktische Geltenlassen von behauptetem Anspruch und der Androhung und dem Einsatz von Gewalt. Die Recht- und Gesetzlosigkeit des Verbrechens erweist sich gerade darin, nicht auf gesellschaftlich vereinbartem und in Kraft gesetztem Gesetz zu beruhen, sondern auf der Willkür einzelner Personen oder einzelner Clans (Mafia). Das Verbrechen hat nur solange Aussicht auf Erfolg, solange es die Anwendung seines „Rechts“ des Stärkeren gewaltsam gegen die Rechtsnormen und Polizeistrukturen eines Staates behaupten und durchsetzen kann. Das ist immer die schlimmste Form der Bedrohung einer zivilisierten, das heißt auf kulturellen Errungenschaften und vernünftigen Übereinkünften beruhenden Gesellschaft, wieder in den Zustand der Recht- und Gesetzlosigkeit zurückzufallen. Das kann immer drohen, und keine Gesellschaft und kein Staat ist vor dieser Gefahr gefeit, es sei denn, er ist wachsam und rechtsstaatlich wirkungsvoll in seinem Handeln.

Wenn letztens Bundesinnenminister de Maizière die aktuelle Kriminalitätsstatistik mit den Worten kommentierte (sinngemäß): „Wo früher geschimpft und gedroht wurde, fliegen jetzt die Fäuste, wo früher nur die Fäuste flogen, wird jetzt das Messer gezogen“, dann ist unsere Rechtsordnung schon erheblich beschädigt. Denn bis zu 15 % mehr Gewalttaten (gefährliche und schwere Körperverletzungen, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen) sind ein deutliches Warnsignal. Der Staat in Ausübung seiner Funktion als Souverän muss für die Einhaltung der Gesetze sorgen, das ist seine originäre Aufgabe. Aber zugleich ist eine Gesellschaft gefordert, das Kulturgut „Recht und Gesetz“ offensiv zu verteidigen: in der Bürgergesellschaft, den Medien, in Erziehung und Bildung, zu Hause in der Familie. Die Freiheit des Individuums findet schließlich an der Freiheit des anderen seine Grenze. Das muss gelernt, geübt, im Alltag praktiziert werden. Offenbar fehlt es daran heute in manchen Teilen der Gesellschaft, weil sich womöglich keiner dafür verantwortlich hält. Insbesondere Clan-Strukturen und archaische Ehrbegriffe sind einem aufgeklärten, humanistischen Rechtsverständnis eher entgegengesetzt. Das oftmals als natürlich behauptete „Faustrecht des Stärkeren“ muss eingehegt werden durch liberale Kultur, kodifiziertes Gemeinschaftsrecht und gute Sitte.

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Kleine Nachbemerkung: Manche Bemühungen um kind-, alters- und ‚gender‘-gerechte Erziehung müssten hier auf den Prüfstand kommen. Wenn Kinder, insbesondere Jungen, ihre Kräfte messen und Gewalt ausprobieren wollen, darf das nicht tabuisiert werden, sondern es sollte vielmehr der Raum geschaffen werden, physische Stärke und Anwendung von körperlicher Kraft unter Regeln der Fairness auszuprobieren und einzuüben. Sport kann dafür den geeigneten Rahmen bieten, aber auch begleitete Freizeitangebote, die Abenteuer und Herausforderungen für die Körperbeherrschung bieten. Denn darum geht es ja beim Heranwachsen: die eigenen Kräfte kennenzulernen und sie zu beherrschen. Dies sollte stärker bei der Erziehung und Bildung insbesondere von Jungen beachtet werden. Nichts ist unangemessener, als Mädchen wie Jungen und Jungen wie Mädchen zu behandeln. Gewalt ist unter Kindern vorhanden, auch bei Mädchen; dafür sollte es Aufmerksamkeit und geeignete Ventile geben. Bei Jungen kann Körperkraft hohes Ansehen unter Gleichaltrigen vermitteln. Darum gilt auch für die Erziehung: Das Erproben eigener Kraft und Stärke braucht stets Regeln der Fairness, wenn sie nicht zerstörerisch werden sollen.