Zur Reform des Bundestages Die Größe des Deutschen Bundestages ist variabel und umfasst mindestens 598 Abgeordnete. Für das Wahlverfahren gilt ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer Sperrklausel (5%), also eine Kombination aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Das war 1949 noch eine Besonderheit, inzwischen gibt es weitere Staaten mit solch einem Mischverfahren. Eine weitere komplizierende Besonderheit besteht darin, […]
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